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§1=Jedes Mitglied der Föderation ist gleichberechtigt.

§2=Außgenommen den vier Gründer Mächten (Die Gründermächte sind JackORob, Gesis, Saibot und steven17)

§3=§1 & §2 & §3 Sind Unverletzbar und somit auch Unveränderbar.

§4=Die Föderation teilt sich in 3 Gewalten aus der "Exekutive" der "Legestative" und der "Judikative"

§5=Die Executive besteht aus dem "Präsident" welcher die Ausführendemacht darstellt.

$6=Alle Entscheidungen des "Präsidenten" müssen zuerst mit dem "Vice President" abgestimmt werden der

   "Advice of the President" nimmt dabei eine Beratende stellung zwischen den beiden Parteien ein.

§7=Die Entscheidungen der Exekutive werden durch die Legestative auf Verfassungsschutz überprüft und

   Genehmigt danach geht der Antrag in den Föderationsrat. Wird der Antrag nicht genehmigt geht er

   zurück zur Exekutive.

§8=Die Legestative besteht aus dem Föderationsrat welchen mindestens 2 und maximal 10 "Senatoren"

   beigehören die von dem Mitgliedsstaaten gewählt werden. Die Legislative hat das Recht

   Gesetzesänderungen und Anträge an den Präsidenten zu geben von dort an beginnt der

   Vorgeschriebene Weg.

§9=Jedem von der "Exekutive" und "Judikative" Genehmigten Antrag müssen mindestens 75% der "Senatoren"

   zustimmen.

§10=Die Wahl der "Senatoren" Ist immer zum Quartals ende. Der wählende darf sich nicht selber wählen.

    Das Wahlrecht ist nach Paragraph 1 festgelegt. Die Auswertung der Wahl ist Sache der Judikative

§11=Die Ernennung des "Vice President" ist sache der Legistative.

§12=Die Ernennung des "Advice of the President" ist Sache der Judikative

§13=Die Ernennung des Obersten Gerichtshofes ist Sache des „President“. Der "Oberste Gerichtshof" bestimmt

    die 0-5 Mitglieder des "Gerichtshofes"

§14=Grundgesetz Änderungen müssen den selben weg wie andere Anträge nehmen benötigen jedoch die 100%

    Zustimmung aller "Senatoren".

§15=Die Aufnahme sowie Ausschließung von Mitgliedern muß den normalen weg durch die 3 Allianz-Gewalten

    nehmen und benötigt die 50%ige Zustimmung aller Senatoren

§16=um zum "Senator" gewählt zu werden benötigt es mindestens 3 Stimmen (Sollten nicht genügend Wahlbefähigte

    Mitglieder Vorhanden sein werden Mitglieder ohne Rang zu "Senatoren" durch den "Presidenten" erhoben.)

    Der "1. Senator" wird durch den Föderationsrat gewählt und durch den "Presidenten" bestätigt.

§17=Der "1. Senator" ist die Stimme des Föderationsrat's und hat eine überwachende Funktion im Föderationsrate.

    Er hat den Rat zu überwachen und für Ordnung zu sorgen ebenso überwacht er Jede Abstimmung und hat diese auch

    Auszuwerten ebenso hat er den Präsidenten über Anträge/Ergebnisse zu Informieren und dem "Advice of the President"

    die Anträge des Rates zu Übergeben§18=Die Verfassung gilt ab dem 28.1.2006. Bis dahin besitzt der Präsident alle Macht.